Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind, ist unsere Haftung auf maximal den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, den evtl. entstandenen Schaden gering zu halten und sofort den Fahrtenleiter zu informieren. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend zu machen. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Reiseende.
   
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